„Früher war alles einfacher“ – zumindest bei den Führerscheinklassen mag das wohl stimmen.
Heutzutage gibt es so viele verschiedene Führerscheinklassen, dass man schnell mal durcheinander kommen kann. In Bezug auf das Fahren eines Wohnmobils oder Ziehen eines Caravans gibt es jedoch einige Dinge, die man beachten sollte.
Für Wohnmobile gilt:
Wer einen „alten“ Führerschein der Klasse 3 besitzt, also den Führerschein vor dem Jahr 1999 erworben hat, darf alle Reisemobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Alle, die ihren Führerschein danach gemacht haben und nur den normalen B-Führerschein, also den Autoführerschein besitzen, dürfen damit lediglich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegen.
Das stellt eine drastische Einschränkung dar, denn wer trotzdem bis 7,5 Tonnen fahren möchte, muss schon mindestens den kleinen LKW-Führerschein, den C1-Führerschein, erwerben. Dieses ist mit einem erneuten Besuch einer Fahrschule sowie mit einer weiteren praktischen Prüfung und erheblichen Kosten verbunden. Für Wohnwagen-Gespanne gilt: Mit der Führerscheinklasse 3 dürfen PKW-Gespanne aller Art geführt werden.
Es gibt keine Gewichtsbegrenzung im eigentlichen Sinne. Man muss lediglich die Zuglast des Zugfahrzeugs beachten. Mit der Einführung der neuen Führerscheinklassen kam zusätzlich zum B-Führerschein der BE- und der B96-Führerschein hinzu. Diese sind speziell für den Betrieb eines Anhängers ausgelegt und regeln die Gewichtsbeschränkungen.
Die Klasse B96 und BE sind sog. Ergänzungsklassen. Der B-Führerschein ist also Voraussetzung für die Anhängerklassen. Aber was ist nun der Unterschied zwischen BE und B96 und was darf man schon mit dem B-Führerschein an sich alles ziehen? Mit dem bloßen B-Führerschein darf man grundsätzlich einen Anhänger bis 750kg ziehen. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, so darf die Gesamtmasse des PKW-Anhänger-Gespanns die 3,5 Tonnen-Grenze nicht überschreiten. Mit der B96-Klasse darf die Summe des Gesamtgewichts bereits bei 4,25 Tonnen liegen und mit der BE-Klasse darf man schließlich auch Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen ziehen. Interessant wird es noch einmal bei dem Erwerb der B96- und BE-Klassen. Den B96-Führerschein kann man nämlich schon vergleichsweise kostengünstig erwerben. Es ist keine Prüfung notwendig! Man muss lediglich etwa 7 Stunden in einer Fahrschule absolvieren. Oftmals werden Tageskurse angeboten. Danach kann der Führerschein umgeschrieben werden. Der Erwerb des BE-Führerscheins ist hingegen deutlich teurer und aufwändiger. Man muss zwar nicht erneut eine theoretische Prüfung ablegen, aber eine praktische Prüfung beim TÜV ist Pflicht. Zudem müssen dafür Fahrstunden in einer Fahrschule durchgeführt werden. Man sollte also vorher ganz genau überlegen, welchen Führerschein man tatsächlich benötigt und was man alles dafür braucht. Der Erwerb eines B96-Führerscheins kann nämlich für das Ziehen eines Caravans manchmal schon ausreichen.